Die neue Datenschutzgrundverordnung

Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Diese trifft weitgehende Regelungen, die es unter anderem erforderlich machen, sämtliche Datenschutzerklärungen auf Webseiten im Internet an die neue Gesetzeslage anzupassen.

Wir möchten Sie deshalb auf dieses wichtige Thema aufmerksam machen. Ein Handlungsbedarf ist durchaus auch deshalb gegeben, weil die Verordnung für den Fall von Verstößen deutlich höhere Bußgelder (bis zu 4 % des Jahresumsatzes) als die bisherige Gesetzeslage festsetzt. Darüber hinaus sieht die Datenschutzgrundverordnung Regelungen vor, die im alltäglichen Geschäftsbetrieb umgesetzt werden müssen.

Wir stehen Ihnen bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung zur Verfügung und passen insbesondere Ihre Datenschutzerklärung an die neue Rechtslage an. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie hier Hilfe und weitere Informationen benötigen.

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