Neues Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)

Am 26.04.2019 ist das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, kurz Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) in Kraft getreten.

Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen wird in Deutschland zukünftig in einem eigenen Gesetz geregelt.

Das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnisse schreibt vor, dass jeder Unternehmer, der gegen eine Verletzung seiner Geschäftsgeheimnisse vorgehen will, nachweisen muss, dass es sich tatsächlich um ein geschütztes Geschäftsgeheimnis handelt.

Was ist Ihr Risiko als Unternehmer?
Nur wenn nachgewiesen werden kann, dass ein Geschäftsgeheimnis angemessen geschützt wurde, können im Falle einer Verletzung Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen den Rechtsverletzer geltend gemacht werden.

Wer ist vom Geschäftsgeheimnisgesetz betroffen?
Jedes Unternehmen, das über Geschäftsgeheimnisse verfügt. Das sind alle Informationen, Techniken und Know-How eines Unternehmens, die gegenüber Wettbewerbern und der Öffentlichkeit geheimhaltungsbedürftig sind.  

Was ist nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz zu tun?
Es müssen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen werden, um Geschäftsgeheimnisse vor unerlaubter Erlangung, Nutzung und Offenlegung zu schützen. Sämtliche Schutzmaßnahmen müssen dokumentiert werden, um nachweisen zu können, dass eine Information tatsächlich ein Geschäftsgeheimnis ist und als solches geschützt wird.

Welche Maßnahmen sind nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz umzusetzen?
Welche Geheimhaltungsmaßnahmen im Einzelfall angemessen sind, bestimmt sich nach der Schutzbedürftigkeit der jeweiligen Information und der Größe des Unternehmens.

Wichtige Punkte sind:
    • Verpflichtung der Mitarbeiter zur Geheimhaltung in Arbeitsverträgen
    • Geheimhaltungsvereinbarungen mit Subunternehmern und Kooperationspartnern
    • Bestehende Klauseln in Vereinbarungen überprüfen
    • Technische und organisatorische Maßnahmen im Bereich der IT-Sicherheit

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