Die Gewährleistungsmarke

14.01.2019: Gütesiegel werden auch in Deutschland als Marke schutzfähig

Deutschland zieht nach: Nachdem es bereits seit Ende 2017 möglich ist für die Europäischen Union Qualitätsmerkmale durch eine Gewährleistungsmarke schützen zu lassen, gibt es nun diese Markenkategorie auch seit Anfang des Jahres in Deutschland.

All diejenigen, die deutschlandweit bestimmte Qualitätsmerkmale für ihre Waren oder Dienstleistungen gewährleisten wollen, können nun mit einer Gewährleistungsmarke für Gütesiegel und Prüfzeichen markenmäßigen Schutz erlangen.

Der Inhaber einer Gewährleistungsmarke ist dann jedoch auch verpflichtet zu kontrollieren, dass die Hersteller der Waren oder die Anbieter der Dienstleistungen, diese Standards einhalten. Um welche Qualitätsmerkmale es sich dabei im Einzelnen handelt, wie diese überwacht werden und wer die Marke benutzen darf, wird in einer Satzung, die beim Deutschen Patent- und Markenamt hinterlegt wird, festgeschrieben.

Bei der neuen Gewährleistungsmarke steht nun die Garantiefunktion im Vordergrund. Gütezeichen können damit auf Waren verschiedener Hersteller angebracht werden, und zwar auf allen Produkten, die die Vorgaben der jeweiligen Gewährleistungsmarke erfüllen. Da Inhaber einer Gewährleistungsmarke nur derjenige sein kann, der die zertifizierte Ware oder Dienstleistung nicht gleichzeitig selbst anbietet, wird die Neutralität eines auf diese Art und Weise geschützten Prüfzeichens gewährleistet.

Interessant ist diese neue Markenform damit u. a. für Fach- und Wirtschaftsverbände und deren Mitglieder, weiter für neutrale Zertifizierungsunternehmen, die einheitliche Qualitätsstandards gewährleisten wollen und müssen.

Aber nicht nur Markeninhaber, wie der TÜV, Demeter, Fairtrade, Bioland oder ÖKO-Test sollten über eine Neuanmeldung nachdenken, sondern jeder der mit einem Zertifikat Qualtität von Produkten und Dienstleistungen Dritter gewährleistet. Bisherige Marken dieser Art könnten spätestens nach Ablauf der Benutzungsschonfrist ihre Gültigkeit verlieren.

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