Internetrecht

Internetrecht  - Kanzlei Strasse Faul

Mit der vermehrten Nutzung des Internets für Marketing und Werbung, ergeben sich zahlreiche Rechtsprobleme. Das Internetrecht ist kein eigenes Rechtsgebiet, sondern stellt eine Schnittstelle aller Rechtsgebiete im Bereich des Internets dar.

Website, Online-Shop und Impressum

Beinahe jeder Unternehmer ist heute mit einer eigenen Website im Internet vertreten und muss dabei zahlreiche rechtliche Vorgaben beachten, um nicht von Wettbewerbern abgemahnt zu werden. Nach dem Telemediengesetz ist jeder Webseitenbetreiber verpflichtet ein Impressum zu erstellen. Das gilt sowohl für die eigene Website, als auch für Seiten in sozialen Netzwerken oder Shop-Plattformen.

Wer einen Online-Shop betreibt, muss darüber hinaus im Rahmen des elektronischen Geschäftsverkehrs seinen Kunden eine Widerrufsbelehrung und umfassende Informationen zum Vertragsschluss zur Verfügung stellen. Außerdem sind zahlreiche Regelungen zum Angebot von Produkten zu beachten, angefangen mit der Artikelbeschreibung über die Preisangabe, bis hin zur Darstellung der Bestellseiten und des Warenkorbs.

Wir überprüfen Ihren Onlineshop, Ihr Impressum und Ihre Website insgesamt und sagen Ihnen, welche Änderungen Sie vornehmen müssen, um vor Abmahnungen sicher zu sein.

AGB

Für Shopbetreiber sind ferner Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB, unerlässlich. Wirklich sinnvoll sind AGB aber nur dann, wenn sie auf das jeweilige Geschäftsmodell individuell zugeschnitten sind.

Wir erstellen AGB für Ihren Online-Shop, überprüfen Ihre vorhandenen AGB auf unzulässige Klauseln und informieren Sie über aktuelle Rechtsänderungen. Gerne lassen wir Ihnen hierzu ein individuelles Angebot zukommen.

Datenschutz

Der Schutz von Daten nimmt in unserer digitalen Gesellschaft einen immer größeren Stellenwert ein. Nahezu jede Website erhebt und speichert Daten durch Nutzer-Tracking oder Cookies. Hierüber muss der Betreiber der Website den Nutzer mittels einer Datenschutzerklärung informieren. Mit Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnung am 25.05.2018 werden diese Informationspflichten noch einmal ausgeweitet, um den Nutzern umfassend mitzuteilen, welche Daten über sie gespeichert werden.

Wir bieten Ihnen an, insbesondere Ihre Datenschutzerklärung zu überarbeiten und an die neue Rechtslage anzupassen, sowie Ihre Website insgesamt zu überprüfen. Ferner stehen wir Ihnen bei der Umsetzung der neuen Datenschutzgrundverordnung, die am 25.05.2018 in Kraft tritt, zur Verfügung.