Designs

Designs - Kanzlei Strasse Faul

Designs spielen heute eine erhebliche Rolle bei der Kaufentscheidung und stellen einen entscheidenden Faktor für Ihren Markterfolg dar. Der Verbraucher orientiert sich unbewusst an wahrnehmbaren Unterscheidungsmerkmalen zwischen gleichen oder ähnlichen Produkten. 

Mit einer attraktiven Form- und Farbgebung und stilprägenden Elementen können Sie den Verbraucher für Ihr Produkt gewinnen und erzielen einen dauerhaften Wiedererkennungswert. 

Bekanntes Beispiel ist die Coca-Cola Flasche mit ihrer einzigartigen Form.

Eingetragene Designs schützen die Farb- und Formgebung von industriell oder handwerklich herstellbaren Erzeugnissen, sei es in Bezug auf das Produkt selbst oder die Verpackung. Als Inhaber eines eingetragenen Designs besitzen Sie das ausschließliche Recht, das Design zu benutzen. Sie können Dritten verbieten, Ihr Design bei der Herstellung oder Veräußerung von Produkten zu verwenden. Der Schutz entsteht durch Eintragung des Designs in das vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführte Register und gilt im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Schutzdauer eines eingetragenen Designs beträgt maximal 25 Jahre ab dem Anmeldetag.

Entscheidendes Kriterium einer Eintragung ist die Neuheit und Eigenart eines Designs. Wir helfen Ihnen durch umfangreiche Recherche in diesem Bereich und nehmen die Eintragung für Sie vor. Im Falle, dass die Neuheit und Eigenart bestritten wird und es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, beraten wir Sie umfassend und helfen Ihnen dabei, Ihr Design zu verteidigen. 

Wenn Sie Ihr Design in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in weiteren Ländern vermarkten wollen, können Sie auch ein EU-weites Gemeinschaftsgeschmacksmuster anmelden oder Ihr Design international registrieren lassen.