Urheberrecht

Urheberrecht  - Kanzlei Strasse Faul

Urheberrechte entstehen an Werken der Kunst und gewähren den subjektiven und absoluten Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht.

Umfasst werden dabei zum Beispiel Fotografien, Texte, Gemälde, Skulpturen, Filme, Computerprogramme und Musik- und Tonaufnahmen. Es handelt sich also stets um Werke, die durch den eigenen Geist und Verstand entstanden sind. Merkmal dieser Kreationen ist immer, dass ihnen eine gewisse schöpferische Leistung und Individualität innewohnt.

Die Verwertungsrechte an einem solchen Werk, also das Recht zur Ausstellung, Wiedergabe, Bearbeitung, Vervielfältigung und Verbreitung stehen dem Urheber zu.

Das Urheberrecht entsteht mit der Schaffung des Werkes und muss nicht eigens angemeldet werden. Das bringt oft das Problem mit sich, dass die Werksfähigkeit im Zweifel erst in einem gerichtlichen Prozess geklärt wird.

Der Urheber genießt ab der Schöpfung des Werkes den urheberrechtlichen Schutz, der 70 Jahre nach seinem Tod endet. Mit Ablauf der Schutzfrist ist das Werk gemeinfrei und kann frei verwertet werden, ohne dass die Zustimmung der Rechtsnachfolger des Urhebers eingeholt werden muss.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Kennzeichnung Ihres Urheberrechts, bei der Übertragung der Nutzungsrechte mittels Lizenzvereinbarungen, bei der Verfolgung von Plagiaten und bei weiteren Fragen rund um das Urheberrecht. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen eine anwaltliche Beratung, damit Ihnen keine Nachteile, zum Beispiel durch eine einstweilige Verfügung, entstehen.